Führerscheinumtausch – Was zu beachten ist
Am 15.02.2019 wurde durch den Deutschen Bundesrat beschlossen, dass die alten deutschen Führerscheine, gegen neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen sind. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist notwendig, um Vorgaben der EU umzusetzen. Nach Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein, sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Dokumente bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Die Mitgliedsstaaten haben also insgesamt 20 Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Es geht hier um enorme Zahlen: insgesamt geht es in Deutschland um ca. 15 Millionen Papierführerscheine und etwa 28 Millionen Kartenführerscheine, die umgetauscht werden sollen. Um diese gewaltige Menge an Dokumente einigermaßen geordnet bewältigen zu können, ist ein gestaffelter Prozess notwendig. Ziel soll es sein, dass in Zukunft nur noch EU-einheitliche, und damit fälschungssicherere Dokumente im Umlauf sind. Außerdem werden alle relevanten Fahrerlaubnisdaten in einer einheitlichen Datenbank erfasst, was die Abfragemöglichkeiten der Behörden vereinfachen soll.
Welche Fristen gelten?
Es wird je nach Führerscheintyp und Geburtsjahrgang unterschiedliche Fristen geben, bis zu denen jeweils der alte Führerschein gegen einen neuen umgetauscht worden sein muss. Diese vordefinierten Fristen sind per Gesetz geregelt. In Summe wird es dreizehn solcher Fristen geben. Was sich auf den ersten Blick viel und verwirrend anhört, ist im Prinzip jedoch recht simpel.
Aktuell sind alle Führerscheine von Personen umzutauschen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren sind und noch einen alten rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen. Alle Inhaber eines solchen rosa oder grauen „Lappens“ hatten demnach eine Frist bis zum 19.01.2022. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jedoch nicht immer ganz einfach gewesen, einen Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle zu bekommen. Das hat man auch in der Politik erkannt und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Bei der Verkehrsministerkonferenz hat man angeregt, dass vorerst keine Strafen drohen. Wer also seinen Führerschein wegen eines späten Termins nicht fristgerecht umtauschen konnte, dem droht erstmal keine Geldbuße. Ein entsprechender Antrag zur Verlängerung der Frist des Bundeslandes Bayern, liegt dem Bundesrat bereits vor. Die Frist wird voraussichtlich bis zum 19.07.2022 verlängert.
Als Nächstes folgen dann die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Diese müssen bis zum 19.01.2023 umtauschen. Hier ist nicht von einer weiteren Verlängerung der Frist auszugehen. Alle dann Betroffenen können sich auch bereits jetzt einen Termin, bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle, holen.
Gilt die Pflicht zum Umtausch für alle?
Von der Entscheidung der EU sind alle Führerscheininhaber, also hierzulande auch viele Berufskraftfahrer, betroffenen. Und das gilt für sämtliche Bereiche. Was bei den Lkw- Fahrern in der Regel bereits umgesetzt ist, wird nun auch für Taxi-Unternehmen wichtig. Hier gibt es eine Vielzahl von Mitarbeitern, die bereits jetzt von der Fristsetzung betroffen sind. Viele Taxi-Unternehmen informieren ihre Angestellten daher darüber. Diese sind nun aufgefordert ihren Papierführerschein entsprechende der Frist zu tauschen. Gerade wer Taxi fährt, sollte seinen Führerschein auf dem aktuellen Stand halten, um bei einer Verkehrskontrolle einem Verwarngeld zu entgehen. Dies beträgt im Normallfall 10,- Euro. Im Wiederholungsfall kann das Verwarngeld auch verdoppelt werden. Es wird allen Betroffenen daher geraten, sich jetzt noch fristgerecht einen Termin bei der Behörde zu holen, um die Dokumente durch zu tauschen.
Andere Pflichten, die berufsspezifisch sind, wie etwa Gesundheitsuntersuchungen oder Auflagen für die Personenbeförderung, bleiben von der neuen Regelung gänzlich unberührt. Diese sind nach den gesetzlichen Bestimmungen und Intervallen einzuhalten.
Muss ich den Führerschein neu machen?
Nein. Wer seinen Papierführerschein umtauscht, der behält seine bisherigen Berechtigungen zum Führen von Kraftfahrzeugen. Es muss weder eine neue Prüfung abgelegt werden, noch müssen die Betroffenen auf Führerscheinklassen verzichten.
Bei dem Umtausch geht es lediglich darum, das Dokument an sich zu erneuern. Die Gültigkeit von 15 Jahren betrifft also nicht die Fahrerlaubnis, sondern nur die EU-Führerscheinkarte. Diese muss, wie der Personalausweis auch, regelmäßig erneuert werden, um den Sicherheitsstandard auf aktuellem Stand zu halten. Die Angst älterer Autofahrer, sie dürften in 15 Jahren nicht mehr ohne weitere Prüfung fahren, ist also unbegründet.
Entsprechend gilt auch: wer noch mit einem alten „Lappen“ unterwegs ist, verliert nicht die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen. Auch die Versicherung für den Pkw besteht im vollen Umfang.
Gibt es Einschränkungen der Führerscheinklassen?
Wer seinen Papierführerschein mit alter Führerscheinklasse 1-5 umtauscht, muss keine Schlechterstellung erwarten. Die Führerscheinklassen werden in die EU-Klasse A, B, C, M, L, T, S übernommen. Einschränkungen oder Auflagen werden über die Schlüsselzahlen geregelt.
Unterlagen bei der Behörde
Stellen Sie am besten bereits vorab einen Antrag auf Erteilung eines EU-Führerscheins. Diesem Antrag sollte das biometrische Passfoto bereits beiliegen. Um den Aufwand für den Umtausch so gering wie möglich zu halten, sind dann vor Ort auch keinerlei weiteren Unterlagen oder Anträge notwendig. Es genügt, sich mit einem gültigen Personalausweis, zur Führerscheinstelle zu begeben. Der alte Führerschein muss selbstverständlich auch vorgelegt werden. Zur Not kann der Antrag auch vor Ort in der Führerscheinstelle gestellt werden.
Es erfolgt auch keine weitere Prüfung und eine Gesundheitsuntersuchung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Wichtig: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sog. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig. Diese lässt sich unkompliziert per Post, telefonisch oder auch online beantragen und wird dann an die Führerscheinstelle geschickt.
Hinweis für Nostalgiker
Für all diejenigen, die ihren alten „Lappen“ nicht abgeben wollen, weil damit persönliche Erinnerungen verbinden, sei gesagt: wer den alten Papierführerschein abgibt, darf diesen auch behalten. Er wird durch die Führerscheinstelle zwar entwertet und verliert damit seine Gültigkeit, wird jedoch nicht eingezogen.
Wer bereits vor Ablauf der Frist umtauschen möchte, kann dies jederzeit freiwillig tun. Der Vorgang kostet generell etwa 25,- Euro. Unabhängig davon ob er freiwillig oder aufgrund der anstehenden Frist umgetauscht wird.