Akkus von E- Autos drohen zum Problem zu werden

Im Taxi kann der Akku des E- Autos schneller zum Problem werden

Wie alle aufladbaren Batterien haben auch Akkus von E- Autos eine begrenzte Lebensdauer. Obwohl bisher Entsorgung und Recycling der Akkus noch keine große Rolle spielen, wird dies in den kommenden Jahren zur Herausforderung für Hersteller und Verwerter. Eine Lebensdauer von zehn bis fünfzehn Jahren, die von den Autoherstellern angepeilt wird, lässt sich nicht ohne Weiteres auf Taxi oder Mietwagen übertragen, da diese in der Regel viel intensiver genutzt werden. Die alternative Austauschgrenze von ca. 150.000 Kilometern, die manche Automarken angeben, ist dann sehr schnell erreicht. Neben dem normalen Verschleiß kann insbesondere bei Leihwagen unsachgemäße Bedienung den Akku schneller altern lassen. Eine entsprechende Taxi- Versicherung bzw. Mietwagen- Versicherung sollte auch auf die Besonderheiten von E-Autos abgestimmt sein.

Was macht die Entsorgung von Akkus in E-Autos so besonders?

Weltweit steigt der Anteil an zugelassenen Elektroautos deutlich an. Während die Kunden in Deutschland noch etwas zurückhaltend sind, wird auch hier der Verbrennermotor die elektrische Konkurrenz immer stärker spüren. Staatliche Förderungen und Förderangebote der Hersteller tragen dazu bei, die im Vergleich zum Verbrenner höheren Anschaffungskosten zu relativieren. Dabei gelten E-Autos eigentlich als weniger verschleißanfällig, weil sie nicht so viele bewegliche Teile haben und viele komplexe mechanische Systeme gar nicht vorhanden sind. Die Achillesferse beim E-Antrieb ist jedoch der Akku. Aus ihm wird die Energie für die Fahrt bezogen. Am häufigsten kommen Lithium-Ionen-Batterien zum Einsatz. Erreicht eine solche Batterie das Ende ihres Lebenszyklus im Auto, stellt sich die Frage nach der Entsorgung. Gleiches gilt nach einem Unfall mit Totalschaden. Während sich Verbrenner relativ einfach verschrotten lassen, gilt für E- Autos das sogenannte Batteriegesetz (BattG). Danach ist ein Verbrennen oder die einfache Lagerung auf Deponien verboten.

Der Gesetzgeber regelt die Entsorgung von E- Autos samt Akku

Die Entsorgung von Fahrzeugen ist sowohl bei Verbrennern als auch bei Elektroautos gesetzlich geregelt. Generell gelten immer die Vorschriften der Altfahrzeugverordnung, die Autohersteller dazu verpflichtet, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und sich um die fachgerechte Entsorgung zu kümmern. Bei den E- Autos kommen außerdem noch die Akkus hinzu, die nicht nur wertvolle Rohstoffe enthalten, sondern aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften als Gefahrgut gelten. Außerdem unterscheiden sich die Akkus je nach Hersteller zum Teil erheblich in Größe, Gewicht und Konstruktion, was die Entsorgung zusätzlich verkompliziert. Normale Starterbatterien von Verbrennerfahrzeugen sind hingegen seit jeder standardisiert und lassen sich einfacher recyceln.


Beispiele für wertvolle Rohstoffe, die in Akkus von E-Autos verbaut sind:

Nicht nur die direkte Wiederverwertung dieser und anderer Rohstoffe ist sinnvoll, auch die Zweitverwertung des kompletten E-Auto Akkus ist eine Option. Verringert sich die Kapazität nach einigen Jahren, ist der Einsatz im Auto nicht mehr sinnvoll. Für andere Anwendungen wie zum Beispiel als Pufferbatterie in einer Photovoltaikanlage kann ein solcher Akku jedoch noch lange Zeit genutzt werden. Dann sprechen Fachleute vom sogenannten Second-Life-Einsatz, der in der Regel im stationären Betrieb erfolgt.

Nach einem Unfall ist die Entsorgung von E-Autos problematisch

Werden die Akkus von E-Autos bei einem Unfall beschädigt, besteht eine erhöhte Gefahr für Brände und Explosionen. Außerdem stehen die Systeme oft noch unter großer elektrischer Spannung, was das Löschen für die Feuerwehr schwierig macht. Muss ein solches Wrack abtransportiert werden, gelten weitere Sicherheitsbestimmungen. So müssen etwa Hohlräume mit Sand aufgefüllt und für die Verpackung des E-Autos nicht brennbare Dämmmaterialien eingesetzt werden. Vernachlässigt man diese Vorgaben, kann es bei Folgeschäden zu Problemen mit der Versicherung kommen. Grundsätzlich gilt, dass die Autohersteller zur Rücknahme und Entsorgung von E-Auto-Batterien verpflichtet sind. Sie sind aber insbesondere nach Unfällen nicht automatisch für den Transport zuständig.

Eine gute Versicherung reduziert Risiken für Betreiber von Mietwagen und Taxis

Betreiber von größeren Fahrzeugflotten wie etwa Taxis oder Mietwagen sollten darauf achten, dass die Taxi- Versicherung bzw. Mietwagenversicherung die zusätzlichen Risiken beim Betrieb von E-Fahrzeugen abdecken. Sie sind auch dann nützlich, wenn der Akku im E-Auto durch unsachgemäße Behandlung durch viele verschiedene Fahrer vorzeitig altert und an Leistung verliert. Es lässt sich in der Praxis meist kein einzelner Verantwortlicher unter den Fahrzeugnutzern ermitteln, der vom Besitzer haftbar gemacht werden könnte. Akkus altern besonders rasch durch zu häufiges oder zu schnelles Aufladen sowie durch Tiefentladung. Gerade das Schnellladen ist zwar komfortabel und je nach Situation auch sinnvoll, kann aber auf Dauer die Haltbarkeit der Batterien verringern. Ein Austausch, der nicht unter die Gewährleistungspflicht des Herstellers fällt, kommt den Autobesitzer sehr teuer.

Fazit: Auf eine gute Taxi- oder Mietwagen-Versicherung achten

Die Einführung der Elektromobilität verändert nicht nur die gesamte Infrastruktur des Autoverkehrs, sondern auch die Anforderungen an die Versicherungen. Leistungen und Prämien müssen den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Insbesondere Unternehmer, die Mietwagen verleihen oder Taxis betreiben, sollten unbedingt auf einen individuell abgestimmten Versicherungsschutz achten, der nicht nur das gesetzlich notwendige Mindestmaß abdeckt.