Schon seit der Antike sind Geräte zur Ermittlung des Fahrpreises bekannt. Eine mit vielen Kugeln versehene Konstruktion eines Zahnrades diente dabei als spezielle Vorrichtung. Die Strecke, die zurückgelegt wurde, ergab sich hiernach aus der Zahl der im Gefäß befindlichen Kugeln. Heute gibt es moderne Zählgeräte in den Taxen.
Die Bedeutung der Taxameter
Die Taxameteruhr ist als elektronische Registrierkasse in einem Taxi zu verstehen und ist damit der Wegstreckenzähler im Wagen. Nach den Richtlinien der §§ und 30 Abs. 1 Satz 1 BOKraft und §§25 Abs. 2, 28 Abs. 1 müssen sämtliche Taxen mit einem solchen Gerät sowie alle Mietwagen hiermit ausgestattet sein. Die § 25 BOKraft verpflichtet die Betreiber zudem zum Einbau von Alarmanlagen.
Dabei bestehen verschiedene Ausnahmeregelungen. Wenn das Entgelt zur Beförderung nur als Pauschalentgelt vereinbart ist und sich nicht an der zurückgelegten Strecke bemisst, kann bei bestimmten Mietwagen ein Antrag auf Befreiung eines Einbaus des Streckenzählers gestellt werden. Gleichstehendes gilt ebenfalls für die generelle Pflicht für den Einbau von Alarmanlagen. Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen hat in einigen Bundesländern dazu geführt, dass die Mehrzahl der Mietwagen über keinerlei Wegstreckenzähler verfügt.
Taxameteruhren müssen generell in Deutschland wenigstens einmal im Jahr, nach einer Reparatur oder Tarifänderung vom Eichamt geprüft werden. Die Einhaltung der Intervalle zum Eichen wird im Zusammenhang mit der jährlichen Hauptuntersuchung bei einem Taxi kontrolliert. Bei einem Wegstreckenzähler beträgt die Gültigkeit des Eichens 2 Jahre.
Eine Taxameteruhr ist generell mit komplexeren Funktionen ausgestattet. Er misst nicht nur Wartezeiten und die Fahrstrecken, sondern errechnet zugleich nach einem behördlich definierten Tarif den entsprechenden Fahrpreis, sodass der Kunde für analoge Leistungen mehr oder weniger den gleichen Preis zahlen muss. Eine Taxameteruhr wird oftmals mit nicht eichfähigen Kontakten und nicht über einen Knopfdruck manuell bedient. Das Messgerät dient somit dazu, dem Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Fahrer, zwischen den Fahrern und den Unternehmern und auch zwischen Kommunen und Unternehmern eine Grundlage zu geben. Deshalb sind die bestimmten Daten nicht zu ändern. Eine Stornofunktion ist ebenfalls nicht möglich und auch keine manuelle Eingabe des Fahrpreises. Der Grund dafür ist, dass Fahrer immer mit dem Kunden alleine im Auto sitzen und sowohl der Vorgesetzte als auch das Finanzamt nicht mitfahren.
Taxameteruhren und Wegstreckenzähler mit aller Gewalt den Registrierkassen gleichsetzen zu wollen, ist nahezu unmöglich. Dies funktioniert nur in solchen Unternehmen, in welchen die Manager die Preise aller bestimmen, ehe diese sie als Einnahmen abgespeichert werden. Außerdem können hier die Mitarbeiter aus dem Taxigewerbe stornieren, wenn die jeweilige Ware am Ende nicht dem Wunsch des Kunden entspricht.
Das Taxameter soll künftig als Kasse dienen
Mit der Aufnahme in die Scherungsverordnung für Kassensysteme müssen die Taxameteruhren eine technische Sicherungseinrichtung besitzen, die das INSIKA-Verfahren in Zukunft ablösen soll.
Ab Januar 2024 sollen Wegstreckenzähler und EU-Taxameteruhren als elektrische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung gültig sein. Diese digitalen Aufzeichnungen müssen durch eine technische Sicherungseinrichtung, die zertifiziert ist, geschützt werden. Dies sieht eine Regelung zur Änderung der Sicherungsverordnung für Kassen vor (KassenSichV), welche das Bundesministerium der Finanzen dem Bundestag zur Abstimmung weitergeleitet hat.
Weil die Anforderungen an Taxameteruhren und Wegstreckenzähler technologisch nicht mit solchen für elektronische Kassen zu vergleichen sind, werden für diese spezielle technische Anforderungen definiert. Für die Geräte stehen sie im § 7, für Wegstreckenzähler im § 8. Geregelt ist dabei zugleich die Ausgabe von Nachweisen. Ein Beleg kann in Papierform oder über einen Drucker sowie mit Zustimmung des Nachweisempfängers in elektronischer Form vergeben werden. Dieser muss zum späteren Nachvollziehen durch das Finanzamt verschiedene Anforderungen erfüllen und kann zugleich lediglich in Form eines QR-Code ausgegeben werden. Dies gilt auch für Wegstreckenzähler im Taxigewerbe.
Das System von INSIKA ist recht einfach. Dazu ist nur eine Smartcard notwendig, die mit einer spezifischen Software ausgestattet wird. Wird nun die Karte in die Kasse integriert, erzeugt diese bei jedem Zahlvorgang die digitale Unterzeichnung, was eine Art Fingerabdruck ist. Dieser findet sich dann auf dem ausgedruckten Nachweis wieder und wird elektronisch abgespeichert.
Zugleich speichert die Karte bedeutende Informationen ab. Diese sind besonders verbunden, dass eine Manipulation auffallen kann. Hierdurch können die Unternehmer auch im Einzelhandel oder in der Gastronomie zum ersten Mal alle Bargeldgeschäfte gegenüber dem Finanzamt ausnahmslos nachweisen.
Bei den Taxameteruhren setzt INSIKA anstelle eines gedruckten Kassenbons auf eine onlinebasierte Datenübertragung. Dabei werden die Daten auf einem zentralen Server abgespeichert und können später mit allen notwendigen Informationen auf der Smartcard in der Taxameteruhr abgeglichen werden.