Bereits der erste Lockdown hat viele Taxiunternehmer hart getroffen. Nach dem erneuten Lockdown stehen einige vor dem Aus. Dabei kämpfen Fahrer und Betreiber mit allen Mitteln, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Doch scheinen Desinfektionsspray, Plexiglasscheiben und Mund-Nasen-Schutz nicht auszureichen. Es bleiben die Kunden, die durch die Maßnahmen geschützt werden sollen, schlichtweg aus. Nicht nur Taxiunternehmer auch der Bundesverband dringen auf Unterstützung.
„Das Taxigewerbe braucht dringend Hilfe“. Mit diese Appell richtete sich Michael Oppermann vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) kurz nach Beginn des neuen Lockdowns an die Öffentlichkeit. „Unsere Betriebe werden zwar durch den Lockdown nicht direkt geschlossen, aber mit den gestrigen Beschlüssen nimmt man uns die Kunden: Wenn Tourismus, Veranstaltungen und Gastronomie geschlossen werden, sind auch unsere Fahrgäste weg. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass auch Taxiunternehmen an den geplanten Nothilfen für betroffene Branchen beteiligt werden“, fordert Oppermann.
Obwohl sich die allgemeine Situation den Sommer über deutlich entspannt hatte und vieles auf dem Rückweg zur Normalität war, konnte das Vor-Corona-Niveau nicht wieder erreicht werden. Die geringere Anzahl an Gästen lag dabei vor allem an der Angst der Fahrgäste. Mit den strikten Hygienemaßnahmen sollte diese gemildert werden. Der Umsatz lag im Oktober auf etwa 80 bis 90 Prozent im Vergleich zu der Zeit, als die Pandemie noch kein Thema war.
„Wir haben schon viele Krisen erlebt, aber in so einem Ausmaß noch nicht. Corona hat für Stillstand gesorgt.“ Benjamin Vogel, Taxiunternehmer aus Amberg.
Ohne die Soforthilfen wären schon nach dem ersten Lockdown viele Taxibetreiber insolvent gegangen. Das Geld war dringend notwendig, denn viele Kosten laufen weiter. Die Ausgaben für finanzierte Fahrzeuge oder Kosten für Versicherungen und Telefon etwa. Der erste Lockdown war bereits ein harter Schlag. „Ein zweiter Lockdown wäre wahrscheinlich das Aus“, sagt ein Taxiunternehmer.
Zweiter Lockdown: Dringender Appell des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. forderte Unterstützung für das Taxigewerbe und hat auf den neuerlichen Lockdown mit einem öffentlichen Appell reagiert. Grundlage des Appells ist die Betriebspflicht, wie Oppermann in einem Interview mit der „taz“ erläutert: „Eine Taxilizenz verpflichtet zum Betrieb. Aber das macht gar keinen Sinn, wenn ein Taxifahrer dann acht Stunden am Tag am Bahnhof steht, ohne eine einzige Person zu transportieren. Da ist der Umsatz auch gleich null.“
Über die eigene Forderung hinaus hat sich der Verband der breit angelegten Kampagne der Grünen #durchdiekriesenurgemeinsam angeschlossen und gehört neben zahlreichen Künstlern wie Udo Lindenberg oder Schauspielern wie Joachim Krol, neben Berufsverbänden wie dem GVN, dem der Fernsehkameraleute oder auch dem Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V. zu den Erstunterzeichnern. Die Grünen richten sich mit der Forderung nach schneller und unbürokratischer Hilfe für die mehr als zwei Millionen Solo-Selbständige an die Bundesregierung.
Das ist aber immer noch nicht alles. Der BVTM ergreift weiter Initiative und hat sich mit einem Brief an entscheidende Bundesminister und Staatssekretäre gewandt. „In einer kurz darauf von Minister Altmaier und Minister Scholz ausgestrahlten Stellungnahme zu den Wirtschaftshilfen deuteten diese zumindest an, auch mittelbar betroffene Branchen an den neuen Corona-Hilfen zu beteiligen.“ so das Fazit von Michael Oppermann.
„„Eine Taxilizenz verpflichtet zum Betrieb. Aber das macht gar keinen Sinn, wenn ein Taxifahrer dann acht Stunden am Tag am Bahnhof steht, ohne eine einzige Person zu transportieren. Da ist der Umsatz auch gleich null. Es würde wirtschaftlich mehr Sinn machen, wenn Taxifahrer*Iinnen schließen müssen und stattdessen die 75 Prozent vom Umsatz aus dem November letzten Jahres kriegen.““ Michael Oppermann vom Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)
Damit geht die Forderung des Taxi- und Mietwagenverbandes einher mit der Argumentation der Grünen, die darauf hinweisen, dass aktuelle Hilfsprogramme ihr Versprechen nicht halten würden. „Sie kommen bei denen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind gar nicht oder viel zu wenig an“, heißt es im Appell. „Hohe bürokratische Hürden verschließen den Zugang zu Überbrückungshilfen und der so wichtige Unternehmerlohn wird vom Finanzministerium und Olaf Scholz weiter blockiert.“
Überbrückungshilfe II ist keine echte Hilfe für Taxiunternehmen
Seit Ende Oktober können Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen nun staatliche Unterstützungsgelder für die Monate September bis Dezember 2020 beantragen. Es wurden im Vergleich zum ersten Paket auch einige Überarbeitungen und Verbesserungen vorgenommen. Allerdings für das Taxigewerbe weiterhin nicht zufriedenstellend. Zum Beispiel gelten Ratenzahlungen für die Fahrzeugfinanzierungen als Kapitalanlage und werden im Gegensatz zu Leasingkosten gar nicht anerkannt. Doch macht aufgrund der normalerweise der hohen Kilometerleistung Leasing im Taxi- oder Mietwagensegment gar keinen Sinn.
„So begrüßenswert die Überbrückungshilfen II grundsätzlich sind, so bleibt jedoch die Kritik, dass auch das neue Programm beim Taxi- und Mietwagengewerbe aufgrund der besonderen Kostenstrukturen (z.B. hohe Personalkosten, hohe Versicherungsprämien und Fahrzeugfinanzierungskosten) nicht ausreichend greift“, bemängelt der BVMT. Im seinem Appell zum zweiten Lockdown empfiehlt Michael Oppermann mit Verweis auf die Betriebspflicht: „Es würde wirtschaftlich mehr Sinn machen, wenn Taxifahrer*Iinnen schließen müssen und stattdessen die 75 Prozent vom Umsatz aus dem November letzten Jahres kriegen.“
Den Ernst der Lage verdeutlichen die weiteren Forderungen des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.: Die bestehenden Überbrückungshilfen müssen unverzüglich und nicht erst im Januar entbürokratisiert werden. Zudem müsse die Bundesregierung den Weg für einen Unternehmer*Innenlohn endlich frei machen, Betroffenen damit Unterstützung bei den Kosten ihres Lebensunterhalts zukommen lassen und drohende Altersarmut verhindern.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. verleiht seinem Appell mit einem eindringlichen Video Nachdruck.
Antrag auf Überbrückungshilfe II
Der Antrag auf Überbrückungshilfe II kann ab sofort online gestellt werden. Es wird erläutert, wer für welche Kosten Anspruch auf nicht rückzahlbare Zuschüsse hat. Die Höhe der Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist für den Zuschlag entscheidend. Grundsätzlich werden im Falle einer Förderberechtigung die anfallenden Fixkosten bezuschusst. Der Haken daran ist, das längst nicht alle Fixkosten einberechnet werden dürfen. Neben den bereits erwähnten Kreditraten bei einer Fahrzeugfinanzierung fallen auch der Unternehmerlohn sowie jene Personalkosten durchs Raster, für die bereits Kurzarbeitergeld ausbezahlt wird.
Der Bundesverband empfiehlt der Taxibranche auf Landesebene auf die Politik zuzugehen und regionale Unterstützungen einzufordern. So gelang es beispielsweise in Baden-Württemberg ein spezielles Förderpaket der Taxibranche zu schnüren, das die Finanzierungsraten rückzahlungsfrei bezuschusst.
Der Taxiverband München hatte dies für Bayern ebenfalls, jedoch bedauerlicher Weise ohne Erfolg, vorgeschlagen. „Hilferufe an die Politik verhallen bislang weitgehend ungehört“, lautet das Fazit.