Am Freitag, den 5. Juni 2020 hat die Große Koalition Vorschlag zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vorgelegt. Dieser rief bei Taxiunternehmern und Fahrern sehr unterschiedliche Reaktionen hervor. Neben der Idee, das sogenannte Pooling als eigene Verkehrsart einzuführen, ruft auch der Vorschlag zur Rückkehrpflicht für Mietwagen Unmut hervor.
Die Vorschläge zur PBefG-Änderung werden im Netz heiß diskutiert, wie das Online -Magazin taxi-times herausgefunden hat. Vor allem den Befürchtungen zu Kompetenzproblem wird klar Ausdruck verliehen. Ein Berliner Taxiunternehmer meint: „Das alles hört sich nach unendlich vielen Gesetzen und Paragrafen an, bei denen keiner durchblickt“. Dass davon gerade Uber profitieren könnte, wird mit einigem Sarkasmus aufgenommen. Wie unzureichend der Entwurf angesehen wird, zeigen die sarkastischen Worte eines Users: „Klein Kleckersdorf den Poolingdienst von Uber überwacht“.
Rückkehrpflicht, Pooling-Dienste und zweiter Betriebssitz: Darum dreht sich die Diskussion zu den möglichen PBefG-Änderungen
Das Positionspapier zur PBefG-Änderung, auf das sich die Vertreter aus CDU, SPD und CSU verständigt hatten, umfasst insgesamt 10 Punkte. Die Streitbarsten sind:
Mietwagen: Hier soll an der Rückkehrpflicht für auftragslose Fahrzeuge festgehalten werden. Bei weiten Entfernungen innerhalb flächenmäßig großer Kommunen, soll die Rückkehrpflicht so geregelt werden können, dass beispielsweise die Zulassung eines zweiten Betriebssitzes ermöglicht wird. Der kürzlich vom Taxigewerbe gemeinsam mit Poolinganbietern wie Moia, CleverShuttle und ViaVan geäußerte Wunsch nach einer Vorbestellfrist als zusätzliches Abgrenzungskriterium zu anderen Verkehrsarten soll hingegen nicht eingeführt werden.
Pooling Dienste: Die Vertreter der Großen Koalition schlagen vor, dieses als neue Verkehrsart zu zu lassen. Und hier gilt dann grundsätzlich keine Rückkehrpflicht. die Rückkehrpflicht für auftragslose Pooling-Fahrzeuge einzuführen soll den die Kommunen obliegen. Die genaue Ausgestaltung soll durch kommunale Satzung oder im Nahverkehrsplan geregelt werden.
Die Begeisterung, dass Mietwagen an der Rückkehrpflicht festgehalten werden soll, wird dadurch ausgebremst, dass sie für Pooling-Dienste eben nicht gelten soll. Dies kommt sich im schwarzmalerischen Kommentar einer Userin zum Ausdruck, die über den Entwurf der PBefG-Änderung schreibt „Einfacher geht es überhaupt nicht mehr: Uber, bzw. die Mietwagenunternehmer melden Poolingverkehr an, damit keine Rückkehrpflicht, das war’s……Alles vorbei“. Noch härter formuliert es an anderer User:
„Mir kommt es so vor das man Unternehmen wie UBER irgendwie legalisieren will“.
Und er bekommt Zustimmung durch den Kommentar eines Taxiunternehmers: „Uber wird weitermachen und Politik lässt Schlupflöcher zu. Eine Rückkehrpflicht nach wie vor ohne Funktion!“
Als weitere Möglichkeit zur Umgehung der Rückkehrpflicht wird der Vorschlag angesehen, dass Betriebe eine zweite Betriebsstätte angeben können. Der Unterschied von einer Betriebsstätte zu einem Betriebssitz ist, dass die -stätte ohne Auflagen und Genehmigungen einfach nur bekannt gegeben werden muss. Ein User folgert: „Das bedeutet in Endeffekt, dass alles Illegale jetzt durch eine Formalie legalisiert wird.“
Auf die Vorschläge zur PBefG-Änderung wird jedoch nicht nur geschimpft. Es werden auch Vorschläge gemacht. Zum Beispiel für eine Bestellwartezeit von mindestens 15 Minuten, was auch der Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. fordert. Doch die Große Koalition lehnt gerade dies in ihrem Positionspapier kategorisch ab. Das Netz vermutet die Lobby der großen Wohlfahrtsorganisationen als Verhinderer dieser Regelung. Rotes Kreuz oder ASB beispielsweise stufen eine Vorbestellfrist bei Krankenfahrten im Mietwagenverkehr als praxisfremd. „Gegen die Lobbyarbeit dieser Organisationen hast du keine Chance“, ist sich ein User sicher.
„Entscheidend wird letztendlich die Umsetzung, Überwachung und die entsprechenden Sanktionierungen sein. Hier müssen wir seit Jahren massive Unterlassungen ertragen.“
Forderung Nummer 1: Bestehende Gesetze einhalten
Änderungen am PBEFG werden nicht per se ablehnt. Kritik wird auch und vor allem dahingehend geäußert, dass bestehendes Gesetz schlicht nicht befolgt wird. Peter Größer vom Taxifahrer Verein Hannover e.V. zeigt sich offen für mögliche Änderungen, spielt aber auf das bereits jetzt vorhandene Vollzugsdefizit der Aufsichtsbehörden an: „Was auch immer dabei herauskommt. Entscheidend wird letztendlich die Umsetzung, Überwachung und die entsprechenden Sanktionierungen sein. Hier müssen wir seit Jahren massive Unterlassungen ertragen.“ Wie groß der Frust bei Taxiunternehmen und Taxifahrer ist, kommt in einem Internetkommentar zu Ausdruck: „Was haben wir bekommen? Nichts! Was müssen wir bekommen? Kontrolle und Handhabe gegen Gesetzesbruch!“.