PBefG Novelle: Darum wurde der Entwurf verworfen

Eigentlich war der Referentenentwurf für eine Novelle des PBefG bereits seit gut einer Woche fertig. Und dieser hätte eigentlich am 8.Oktober veröffentlicht werden sollen. Doch daraus wurde nichts. Der Entwurf ging aufgrund eindeutiger Rechtslücken zur Nacharbeitung zurück.

Sowohl einzelne Bundestagspolitiker als auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hatten einige inhaltliche Ungenauigkeiten festgestellt, nachdem der Entwurf Politikern, Lobbyverbänden und Medien vorab zugespielt worden war. Am Vormittag des ursprünglichen Veröffentlichungstages wurde der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V., Michael Oppermann, deutlich: „An entscheidenden Stellen ist der Entwurf nicht zu Ende gedacht“. Als Beispiel gab er an, dass die Plattformregulierung in der Form des Referentenentwurfs ein reines „Placebo“ sei. Und auch den Minister kritisierte er direkt:

„Die Regelungen zur Rückkehrpflicht sind nicht mehr als ein Schildbürgerstreich aus dem Scheuer-Ministerium.“

Veröffentlicht wurde sein offizielles Statement in der

Pressemitteilung des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

„Der Referentenentwurf ist allenfalls ein Anfang, aber er darf noch nicht das Ende sein. Zwar gibt man den Kommunen viele Instrumente an die Hand, wie sie Mobilität besser steuern sollen, aber an entscheidenden Stellen ist der Entwurf dann nicht zu Ende gedacht. Nach monatelangen Debatten und der Arbeit einer Findungskommission hat das Verkehrsministerium einen Entwurf vorgelegt, der moderner Mobilität nicht gerecht wird.

Die Regelungen zur Rückkehrpflicht sind nicht mehr als ein Schildbürgerstreich aus dem Scheuer-Ministerium. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird zwar dem Namen nach erhalten, aber die Kontrolle wird durch neue Ausnahmen vollkommen verunmöglicht. Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür.

Auch die Plattformregulierung ist allenfalls ein Placebo. Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen. Dieser Ansatz entspricht zwar dem Geschäftsmodell der neuen Plattformanbieter, aber er wird dem Anspruch an politisches Handeln nicht gerecht. Das Ministerium verlässt an entscheidender Stelle den in der Findungskommission gefundenen Konsens.

Scheuer muss dringend nacharbeiten. So darf der Entwurf nicht Gesetz werden. Das Taxigewerbe wird sich konstruktiv einbringen, damit Mobilität für alle rund um die Uhr zu bezahlbaren Preisen gewährleistet werden kann. Wir werden aber auch lautstark für unsere Interessen kämpfen.“

Von Anfang an in der Kritik: Das Positionspapier zur PBefG-Änderung

Seit dem das erste Positionspapier der Großen Koalition zur PBefG-Änderung im Sommer öffentlich wurde, war es massiver Kritik ausgesetzt. Bereits im Juni monierten Taxiunternehmer und Taxifahrer, dass durch die Änderungen Uber und Co. keine Riegel vorgeschoben, stattdessen eher „alles Illegale jetzt durch eine Formalie legalisiert wird.“ wie ein Kommentar im Internet lautete. Und auch dieses Mal entzündet sich die Diskussion an der Aufnahme der Fahrtenvermittler – also der Plattformbetreiber – in das PBefG.

Denn sollte dies umgesetzt werden, so wäre im Umkehrschluss klar, mit welchen Pflichten diese Plattformbetreiber ebenfalls belegt werden sollten: Nämlich dass auch sie für die Einhaltung der Standards und der kommunalen Regeln durch ihre Fahrdienstleister verantwortlich sind. Doch sieht der Entwurf dazu nichts vor.

„Statt Uber & Co auf klare Sozialstandards zu verpflichten, wird genau dieser Bereich von entsprechenden Vorgaben ausgenommen“  Michael Oppermann

Das ist aber nicht der einzige Knackpunkt. Welch offenkundige Rechtslücken der Referentenentwurf noch aufweist, zeigt sich abermals bei den Vermittlungsplattformen.

Sollten Online-Dienste wie Uber, Free Now aber auch die echten Taxi-Apps wie taxi.eu, Taxi Deutschland oder Cab4me künftig unter das PBefG fallen, werden sie genehmigungspflichtig. Jedoch: Alle Plattformen haben aber kein einziges Fahrzeug auf der Straße. Sie fungieren lediglich Vermittler für eigenständig agierende Partner bzw. Taxizentralen. Allerdings bezieht sich die Genehmigungspflicht jeweils auf die Fahrzeuge, mit denen die entgeltliche Beförderung durchgeführt wird.

Daraus wird der Nachbearbeitungsbedarf mehr als deutlich. Für das Taxigewerbe könnte die Überarbeitung positiv sein, wenn die Plattformdefinition und andere fragwürdige Punkte angepasst werden. Es könnte aber auch schlimmer kommen.

Chancen und Risiken in der Nachbesserung des PBefG-Entwurfs

Mit Rücknahme der Veröffentlichung und der weiteren Überarbeitung des PBefG-Entwurfs besteht auch die Hoffnung – und das Risiko, – dass weitere Formulierungen geändert oder neu aufgenommen werden.

Zwei Beispiele. Erstens könnte die Forderung nach einem Tarifkorridor für Bestellfahrten doch umgesetzt werden – für das Taxigewerbe ein Desaster. Zweitens könnte beschlossen werden, dass Taxis im ländlichen Bereich auch unter die Berechtigung fallen, mit öffentlichen Mitteln gefördert zu werden für das Taxigewerbe durchaus positiv.

Inhaltlich wird an diesen und vielen weiteren Stellen nochmals nachjustiert. Der dann hoffentlich fertige Entwurf dazu soll Ende Oktober vorliegen. Dann wird sich zeigen, ob die Novelle des PBefG Grund zu Freude oder Frust bringt.